Unsere Leistung wird bei Privat-Patienten wie sonst auch üblich nach GOÄ (gesetzlich vorgegebene Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.
Der gesetzlich versicherte Patient ("Kassen-Patient") erhält eine nach GOÄ erstellte, sofort in Bar zu bezahlende, quittierte Rechnung. Die Kosten belaufen sich nach Aufwand für die Erstuntersuchung im Bereich von etwa EUR 120,-, bei den Folgesitzungen im Bereich von etwa EUR 50,-. Diese Angaben können jedoch nur Anhaltspunkte sein, da jeweils nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.